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Die Kanzlei ist auf die Vertretung und Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen im Bereich des Medizin- und Wirtschaftsstrafrechts spezialisiert. Ebenso berät und vertritt Rechtsanwalt Rehmsmeier Ärzte, Apotheker und Beamte in berufsrechtlichen Verfahren. Ein weiterer Schwerpunkt besteht in der strafrechtlichen Beratung von Unternehmen, Körperschaften und Krankenhäusern sowie der Schulung von Ärzten und medizinischem Personal im Hinblick auf strafrechtliche Sachverhalte.