Willkommen auf der Seite von Rechtsanwalt Jörg Rehmsmeier

Rechtsanwalt Rehmsmeier ist seit mehr als 25 Jahren auf die Verteidigung und Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen in Strafverfahren insbesondere im Bereich des Medizin- und Wirtschaftsstrafrechts spezialisiert.

Daneben berät und vertritt Rechtsanwalt Rehmsmeier Ärzte, Apotheker, Anwälte und Polizeibeamte in berufsrechtlichen Verfahren und als Zeugenbeistand in Strafverfahren und vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.

Ein weiterer Schwerpunkt besteht in der strafrechtlichen Beratung von Unternehmen, Körperschaften und Krankenhäusern sowie der Schulung von Ärzten und medizinischem Personal und dem Aufbau und der Implementierung von unternehmensinternen Compliance Management Systemen.

Schließlich nimmt Rechtsanwalt Rehmsmeier als unabhängiger Vertrauensanwalt/Ombudsperson vertraulich die Hinweise von Mitarbeitern, Vertragspartnern und Dritten entgegen und unterstützt Unternehmen und Krankenhäuser bei der Prävention und Bekämpfung von Fehlverhalten.

Rechtsanwalt Rehmsmeier übt seine Tätigkeit in Bürogemeinschaft mit den Strafverteidigern Sven Peitzner und Stefan Klauser aus.

Jörg Rehmsmeier

  • seit 2019 Veranstalter der Potsdamer Medizinrechtstage
  • seit 2017 Rechtsanwaltskanzlei Rehmsmeier
  • 2012 – 2013 Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
  • 2008 – 2017 Partner der Kanzlei Ignor & Partner
  • 2003 – 2008 Partner der Kanzlei Ignor Bärlein & Partner
  • seit 2002 Fachanwalt für Strafrecht
  • 1997 – 2003 Rechtsanwalt bei der Kanzlei Danckert Böx Meier (vormals Danckert Deus Meier)
  • 1997 Zulassung als Rechtsanwalt

Andere über ihn

  • 2017 | JUVE-Handbuch 16/17:
    ”sehr erfahren im Umgang mit den Ermittlungsbehörden“
  • 2016 | JUVE- Handbuch 15/16:
    “erfahren in medizinstrafrechtlichen Themen“
  • 2013 | JUVE- Handbuch 12/13:
    “hochprofessionelle und äußerst angenehme Zusammenarbeit“

Organisationen

  • Vereinigung Berliner Strafverteidiger
  • Brandenburgische Kriminalpolitische Vereinigung
  • Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe e.V. (DVJJ).
  • Anwälte für Ärzte e.V
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltverein
  • German Ombudsman Association – Vereinigung deutscher Vertrauensanwälte e.V.

Verteidigung

Rechtsanwalt Rehmsmeier verteidigt Mandanten bundesweit in Strafverfahren und bei berufs- und disziplinarrechtlichen Vorwürfen. Arzt-, Medizin- und Pharmastrafrecht. Daneben vertritt er die Interessen von Geschädigten im Strafverfahren durch die Erstellung von Strafanzeigen und die Vertretung als Nebenkläger.

  • Medizinstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Berufs- und Disziplinarrecht
  • Korruptionsstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht

Beratung

Zu seinem Tätigkeitsfeld gehört weiterhin die dauerhafte oder Krisenberatung im Einzelfall von Unternehmen, Verbänden und Körperschaften. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Schulung und Fortbildung von Mitarbeitern und Führungskräften.

  • Aufbau und Überprüfung von Compliance Management Systemen im Gesundheitswesen
  • Schulung von Mitarbeitern in Unternehmen, Verbänden und Körperschaften
  • Schulung von Ärzten und medizinischem Personal in Krankenhäusern und ambulanten Gesundheitseinrichtungen
  • Beratung von Unternehmen bei Verfahren gegen einzelne Mitarbeiter, Koordination von straf- , zivil- und arbeitsrechtlichen Verfahren
  • Erstellung von Rechtsgutachten

Vortrags- und Dozententätigkeit

Ein weiteres Tätigkeitsfeld von Rechtsanwalt Rehmsmeier ist die strafrechtliche Fortbildung.So ist er bspw. seit vielen Jahren als Referent der Ärztekammer Berlin im Bereich der curricularen Fortbildung von Medizinern tätig und war Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

Weiterhin referiert er auf Kongressen, Seminaren und Symposien von medizinischen Fach- und Berufsverbänden und ist Gründer und Veranstalter der Potsdamer Medizinrechtstage.

Rechtsanwalt Rehmsmeier ist darüber hinaus deutschlandweit als externer Vertrauensanwalt (Ombudsperson) tätig und nimmt für seine Mandanten die Aufgaben einer internen Meldestelle gem. § 12 Hinweisgeberschutzgesetz wahr.

Dabei unterstützt Rechtsanwalt Rehmsmeier seine Mandanten bei allen notwendigen Maßnahmen der Aufklärung und Prävention unternehmensinternen Fehlverhaltens.

Hinweisgeber können ihn auf unterschiedlichen Meldewegen auf Regelverstöße aufmerksam machen, ohne dabei ihre Identität preisgeben zu müssen. Dabei wird ihre Anonymität gegenüber dem Unternehmen und Dritten grundsätzlich gewährleistet.

Sein Schwerpunkt liegt auch hier bei Unternehmen im Gesundheitswesen.

So ist er u.a.

Aufsätze

„Spannungsverhältnis zwischen der Aussagefreiheit im Strafverfahren und den Mitwirkungspflichten im Verwaltungsverfahren“ ,
gemeinsam mit Michael Bärlein und Panos Pananis,
NJW 2002, S. 1825

„Antikorruptionsgesetz – Risiken für Krankenhausärzte?“,
Chefarzt aktuell 2016, 55 ff. (zusammen mit A. Dießner)

Bücher


Alexander Chasklowicz, Johannes Daunderer, Jörg Rehmsmeier, Hans-Jörg Weber
Ärztliche Aufklärungspflichten: Wie müssen Ärzte wann und worüber aufklären?

297 Seiten
ecomed Medizin;
2019


Jörg Rehmsmeier
Medizinstrafrecht – was Ärzte wissen müssen

194 Seiten
‎ecomed Medizin;
2022

Jörg Rehmsmeier
Rechtsanwalt  ·  Fachanwalt für Strafrecht

Lützowufer 1  ·  10785 Berlin

Telefon: 030 – 263 93 77 17
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